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Kirchensteuerinitiative ist zustande gekommen

By 13. September 2013 No Comments

Die Bündnerinnen und Bündner können sich zur Kirchensteuerpflicht von Firmen an der Urne äussern. Wie die Standeskanzlei mitteilt, ist die kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe» mit 4225 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Damit ist die JFDP, die das Begehren lancierte, die erste Jungpartei, die die für eine Verfassungsinitiative nötige Unterschriftenanzahl zusammentragen konnte.




Mit ihrer Initiative will die Jungpartei Firmen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Dafür ist eine Änderung der Kantonsverfassung nötig. Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen ist Bestandteil des Kirchengesetzes und als solches nicht unumstritten. In Graubünden sind es die Jungfreisinnigen, die das Thema auf die politische Agenda bringen. Für den Präsidenten der Bündner Jungfreisinnigen, Thomas Bigliel, ist klar, dass das Stimmvolk über die Art der Finanzierung der Landeskirchen ein Mitspracherecht haben sollte. Mit der Kirchensteuerinitiative habe man nebst der nötigen Diskussion die Möglichkeit das Gewerbe von einer Zwangsabgabe befreien zu können. Ins selbe Horn stösst auch die Parteisekretärin Manuela Fetz. Fetz betonte, dass man nicht die Kirche und deren soziales Engagement infrage stellen wolle, sondern primär die fehlende Wahlfreit bemängele. Als Beispiel gab die Mitinitiantin zu bedenken, dass das soziale Engagement auch in jenen Kantonen bemerkenswert wäre, in denen das Gewerbe steuerlich nicht belastet wird. Auf die Frage, wie mögliche Ausfälle zu kompensieren wären, gaben die Initianten zur Antwort, dass man überzeugt wäre, dass eine offen kommunizierende Kirche in der Lage wäre, sowohl von Privaten wie auch von Firmen die notwendigen Geldmittel auf freiwilliger Basis erhalten zu können.




Ob Firmen, beziehungsweise juristische Personen, überhaupt kirchensteuerpflichtig sein können ist ein Streit, der schon lange schwelt. So ist auch der herrschende Teil der Rechtslehre der Auffassung, dass diese abzuschaffen ist. Bestätigt wird dies in den Standardwerken bekannter Staatsrechtler wie auch von Steuerrechtlern. Dass ausgerechnet eine liberale Jungpartei der immer wieder aufflackernden Diskussion zu Auftrieb verhilft, überrascht insofern, weil die FDP und SVP in mehreren Kantonen das Vorhaben bislang nicht durchsetzen konnten. Für den Bündner Jungfreisinn geht es nach eigenen Aussagen um die Freiheit. Um die Freiheit bestimmen zu können, was mit dem selbst erwirtschafteten Geld geschieht. «KeineReligionsgemeinschaft sollte das Recht haben unter Zwang Geld eintreiben zu können», so Bigliel.

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