Vor rund einem Monat haben die jungfreisinnigen graubünden (jfgr) angekündigt die Argumente aller Abstimmungen des 30. Novembers abzuwägen um eine junge, freisinnig-liberale Sicht der Dinge anbieten. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wurden die Parolen für die kommende eidgenössische Volksabstimmung und ihre Haltung zum HarmoS-Konkordat gefasst.






Obwohl die Themen der Volksabstimmung in der Öffentlichkeit unter kontroverser Diskussion stehen ergaben sich bei der in Chur abgehaltenen Parolenfassung keine überraschenden Wendungen. Wie die jungfreisinnigen schweiz und die FDP Graubünden haben sich die jungfreisinnigen graubünden gegen das flexible Rentenalter und die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern ausgesprochen und befürworten ansonsten alle anderen Vorlagen.




Für die jungfreisinnigen graubünden ist eine intergenerative Gerechtigkeit ein wichtiges Anliegen welches durch den Ausgang der Volksabstimmungen bestärkt werden könnte. Gerade bei der AHV-Initiative und der Harmonisierung des Schulsystems ist es wichtig die kommenden Generationen nicht zu belasten oder einzuschränken.
Gemäss diesem Credo haben wir uns als Jungpartei gegen die Flexibilisierung des Rentenalters und für die Harmonisierung des Schulsystems ausgesprochen. Die demografische Entwicklung nicht berücksichtigend würde eine flexibles Rentenalter der jungen Generation eine AHV mit einer unsicheren finanziellen Zukunft überlassen. Auch eine Ablehnung des HarmoS-Konkordats durch das Bündner Stimmvolk würde die Chancen der kommenden Generationen im nationalen und internationalen Vergleich möglichweise schwinden lassen, denn sollten sich die Bündner im November gegen eine einheitliche Bildung aussprechen, so werden zwar die Grundpfeiler von HarmoS umgesetzt aber es finden keine notwendigen Angleichungen an die übrigen Kantone des Bundes statt.




Eine Initiative welche die jungen Generationen belastet ist laut dem Präsidenten der jungfreisinnigen graubünden, Martin Blumenthal, ein denkbar undankbares Geschenk für das 60te Jubiläum der am 1. Oktober 1948 eingeführten AHV. Um auf die Problematik eines flexiblen Rentenalters aufmerksam zu machen hahaben wir aus diesem Grund in den letzten Tagen den Passanten der Bündner Hauptstadt eine „Jubiläumsrente“ in der Form von Schokolade verteilt. Interessierte Bürger die noch nicht in den Genuss der „süssen Versuchung“ gekommen sind sind herzlich dazu eingeladen sich am 25. Oktober wiederum in Chur über das Verbandsbeschwerderecht und das Harmos-Konkordat informieren.




Mit der Ablehnung einer Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern unterstützen wir den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Verjährungsfrist erst mit der Mündigkeit des Opfers beginnt und die Tat dadurch erst bei dessen 33igsten Altersjahr verjährt. Gründe für die Ablehnung der Initiative sind vor allem auf den unklaren Initiativtext und die Tatsache, dass bei einer pädophilen Handlung diesselbe Unverjährbarkeit wie bei Völkermord, Kriegsverbrechen und Terror zum tragen kommt, zurückzuführen.




Beim Verbandsbeschwerderecht möchten wir auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen, dass alleinig Natur- und Umweltschutzverbände ein Rekursrecht gegen Bauvorhaben haben und dieses ungleiche Recht, welches beispielsweise ein Tierschutzverband nicht innehat, destruktiv und verhindert auf demokratisch gefällte Bauvorhaben anwenden kann. Naturschutz ist für uns und unsere Politik ein wichtiges Anliegen aber es darf nicht sein das einzelne mit Sonderrechten ausgestatte Verbände demokratische Entscheide unterlaufen können. Die Natur- und Umweltschutzverbände sollten ihre Anliegen vielmehr aktiv vor einer Abstimmung und damit in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung einbringen. Auf diese Weise kann ein Anliegen als ernstgemeinter Diskussionsgegenstand und nicht als be- und verhindernder Prozess bearbeitet werden.




Gemäss unseres Parteiprogramms fordern wir eine konsequente Ausrichtung der Drogenpolitik nach dem Prinzip der Eigenverantwortung und befürworten aus diesem Grund eine vernünftige Hanfpolitik, sowie das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe. Auch wenn wir uns für eine kontrollierte Liberalisierung des Cannabis-Handels einsetzen befürworten wir den Eingriff Staates überall dort, wo ihm Menschen durch den Konsum bestimmter Substanzen potentiell zur Last fallen. Dies gilt insbesondere für Heroin, Kokain, und künstlich hergestellte Drogen wie Ecstasy. Die jungfreisinnigen graubünden setzen mit dieser Wahlempfehlung wie die FDP auf das 4-Säulen Prinzip welches Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression vorsieht. (tbi)

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