An ihrer Generalversammlung haben die Jungfreisinnigen ihre Parteileitung für eine weitere Amtszeit bestätigt und die Parolen für den 7. März gefasst. Mit dem klaren Bekenntnis zur BVG-Revision und zur Bündner NFA, ist der Jungfreisinn mit seiner Stimmempfehlung die einzige Partei, die für ein Ja bei allen Abstimmungsvorlagen einsteht.






Die jungfreisinnigen graubünden (jfgr) haben anlässlich ihrer Mitgliederversammlung in Chur die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010 gefasst. Die Jungpartei empfiehlt den Stimmbürger und Stimmbürgerinnen allen Vorlagen anzunehmen. Die in Chur abgehaltene Parolenfassung zeichnete sich insbesondere mit einem deutlichen Ja zur Neugestaltung des Finanzausgleiches aus. Die Jungfreisinnigen sehen, gerade im Zusammenhang eines schlanken und bürgerfreundlichen Staats, die dringenden Reform der Strukturen aus dem Jahr 1958.




JA zum Mantelgesetz über die Bündner NFA
JA zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes
JA zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
JA zur Tierschutzanwalt-Initiative




Die neue Ausgestaltung begünstigt den Abbau von Doppelspurigkeiten bei der Aufgabeerfüllung zwischen Kanton und den Gemeinden, was seinerseits zu einer Erhöhung des Handlungsspiel-raumes und der Wettbewerbsfähigkeit führt. Steuergelder können dank den Rahmengesetzen effizienter und vor allem eingesetzt werden. Voraussetzungen von denen der vieldiskutierte Bildungsbereich mit zusätzlicher oder vollumfänglicher Finanzierung massgeblich profitiert. Der Handlungsbedarf zeigt sich besonders bei kostenintensiven Projekten zur Schulentwicklung. Das neue, in der NFA enthaltene, Schulgesetz reformiert sinnvoll und entlastet die Gemeindefinanzen zugunsten eines qualitativ besseren Unterrichts. Selbiges gilt. Eine Entwicklung die die Jungfreisinnigen stark unterstützen.




Ebenfalls eine starke Unterstützung findet die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6.4%. Der Satz, welcher den Versicherungsbetrag in eine jährliche Rente teilt, muss auf einen realistischen und fairen Wert angepasst werden. Ohne eine Anpassung führen die steigende Lebenserwartung und die gesunkenen Renditen zu einer Verschiebung der Generationen – was notabene eine Anpassung im Sinne der Generationengerechtigkeit unausweichlich macht. Der von Links erhobene Vorwurf des „Rentenklaus“ nehmen die Jungfreisinnigen dabei mit Irritation auf. Die Jungen sollen nicht wegen Forderungen der Gewerkschaften bluten. Letzten Endes muss festgehalten werden, dass der Umwandlungssatz eine versicherungsmathematische Grösse ist, die eigentlich nicht politisch festgelegt werden dürfte.




Befürwortet wird auch der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Der Verfassungsartikel soll mit klaren Rahmenbedingungen, Forschungsfreiheit und Menschenwürde auf Bundesebene einheitlich regeln. Der Jungfreisinn ist überzeugt, dass dem Individuum mit der Schaffung eines klaren und einheitlichen Regelwerks ein hohes Mass an Schutz eingeräumt wird. Ein Schutz der für die Forschung mit lebenden oder verstorbenen Personen, biologischem Material menschlicher Herkunft und Personendaten sowie menschlichen Embryonen und Föten gilt. Im Verfassungsartikel wird aber auch die Bedeutung der Forschung für die Gesundheit und die Gesellschaft betont.




Bei der Tierschutzanwalt-Initiative bestehen die Jungfreisinnigen auf die konsequente Anwendung der geltenden Tierschutzgesetzgebung. Entgegen der Haltung der FDP, sehen die Jungfreisinnigen im Tieranwalt nicht eine Aufblähung des Staatsapparats, sondern eine Effizienzsteigerung beim Vollzug. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz ungenügend verfolgt. Das zeigt auch der Fall, des im Schaubachtobel bei Schiers tot aufgefundenen Berner Sennenhundes, dessen Beine mit Schnüren zusammen-gebunden wurden. Die örtlichen Behörden schalteten sich nach einer ersten Aussage den Fall zu bearbeiten, monatelang nicht ein. Auf mehrmaliges Nachfragen des Tierschutzes hin, folgte die Antwort, dass keine Strafuntersuchung durchgeführt wird. (tbi)

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