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Die Zwangs-Kirchensteuer soll abgeschafft werden

By 9. Januar 2014 Januar 31st, 2015 No Comments

Sie zahlen in Graubünden Kirchensteuern: Firmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Ein Austritt ist nicht möglich. Die von den Jungfreisinnigen eingereichte Kirchensteuerinitiative will dies ändern. Die Befürworter haben ihre Kampagne gegen die „Zwangs-Kirchensteuer“ heute in Chur vorgestellt.





Die kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern für das Gewerbe» (Kirchensteuerinitiative) fordert, dass juristische Personen von der Kirchensteuerpflicht befreit werden. Im Gegensatz zu Privatpersonen können sich die Bündner Unternehmen der Abgabe nicht entziehen. Ein Austritt ist nicht möglich. Die Kirchensteuer bleibt selbst dann geschuldet, wenn hinter der Firma ein Eigentümer steckt, der keiner der Landeskirchen angehört oder diese aus anderen Gründen nicht mitfinanzieren möchte. «Die Zwangs-Kirchensteuer ist verfassungsrechtlich fragwürdig und nicht mehr zeitgemäss», findet Manuela Fetz. Die Co-Präsidentin des Abstimmungskomitees gibt zu bedenken, dass reformierte oder katholische Unternehmer mit der heutigen Regelung faktisch doppelt besteuert werden. «Da jegliche Wahlmöglichkeit fehlt, hat auch ein gläubiger Protestant die katholische Landeskirche zu unterstützen. Eine Wahlmöglichkeit existiert schlichtweg nicht», so Fetz.




Fragwürdige Gegenkampagne




Kritische Worte waren auch vom Präsidenten der JFDP zu hören. Thomas Bigliel warf den Initiativgegnern vor den Stimmbürgerinnen Sand in die Augen zu streuen. Das Nein-Komitee würde mit ihrer Kampagne einen ungerechtfertigten Zwang verteidigen. «Der Wortlaut unserer Initiative ist identisch mit einem gleichlautenden Absatz der Basler Kantonsverfassung. Dass die Kirchensteuerinitiative ein Angriff gegen die Kirche sein soll ist vor diesem Hintergrund schlichtweg lächerlich», so Bigliel. In der Tat wird die Kirchensteuerpflicht in den Kantonen nicht einheitlich gehandhabt. Neben Basel-Stadt kennen auch die Kantone Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau, Waadt und Genf keine Firmen-Kirchensteuer. Im Wallis und im Tessin wird ebenfalls grossmehrheitlich auf den Zwang verzichtet.




Die Kirchensteuerinitiative kommt am 9. Februar vors Volk. Bis dann wollen die Befürworter aufzeigen, dass die Bündner Landeskirchen auch ohne Zwang auskommen können. «Dafür muss die Kirche jedoch aktiver werden und wieder vermehrt auf die Menschen zugehen», so die Jungfreisinnigen.

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