Die jungfreisinnigen (jfgr) befürworten die Revision der Arbeitslosenversicherung einstimmig und sprechen von einer notwendigen Sanierung. Die Belastung junger Arbeitsnehmer und Berufseinsteiger allerdings so tief wie möglich zu halten. Für den Schutz des Sozialwerks sind mutige und weitgehende Korrekturmechanismen anzugehen, allerdings müsse deren Last auf alle Altersschichten gleich verteilt werden.





Bei einem Schuldenberg von 7 Milliarden Franken und einem jährlichen Defizit von einer Milliarden ist die Annahme der Revision ein wichtiger Schritt um die schleichende Verschuldung der ALV zu stoppen. Die Position der Gegner ist insofern unverantwortlich, da ein negativer Volksentscheid ebenfalls zu Einsparungen führen wird. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die fehlenden Mittel dann allein über Beitragserhöhungen eingebracht werden müssen.




Arbeitnehmer und Arbeitgeber geraten bei einem Nein der Stimmbürger unter Zwang ihren Lohn um 0.3 Prozent nach unten zu korrigieren. Was auf dem Papier nach wenig aussieht, schwächt jedoch nicht nur die Kaufkraft der Mitarbeitenden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern blockiert damit auch die langsame Erholung der Wirtschaft. Ein Nein wäre damit doppelt kontraproduktiv, da es zum einen zu tieferen Löhnen und einer Verschlechterung des Arbeitsmarkts führt. Eine Entwicklung die besonders Junge immer mehr bedrängt und einschränkt.




Da auch die AHV/IV von bestehenden Altlasten befreit werden muss, steht 2011 bis 2017 zusätzlich eine zeitweilige Erhöhung der Mehrwertssteuer an. Die jungfreisinnigen graubünden warnten bei der damaligen Vorlage bereits vor Steuerblindheit und einer Mehrbelastung der Jungen und sehen mit der vierten Reform ALV einen gangbaren Mittelweg. Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen halten sich in der Waage. Unter anderem tragen Besserverdienende mit einem Solidaritäsprozent überproportional zur Sanierung der Kasse bei. Mit der Koppelung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds an die Einzahlungsdauer steht eine ausgewogene Vorlage zur Abstimmung. SP und JUSO verschweigen nicht ohne Grund, dass die Sanierung ohnehin eine Mehrbelastung für uns Junge mit sich bringt. Durch die desolate Lage des Sozialwerks und die rechtlichen Rahmenbedingungen muss die Zeche ab dem 26. September gezahlt werden. Die Frage ist nur ob die Belastung stark (Nein) oder weniger stark (Ja) ausfällt. (tbi)

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