Mit einer Änderung der Kantonsverfassung wollen die jungfreisinnigen graubünden (jfgr) die juristischen Personen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Das Initiativbegehren, welches Ende August eingereicht wird, würde das Bündner Gewerbe um mehrere Millionen entlasten.




Der Kirchensteuerzwang für juristische Personen (Firmen und Selbständigerwebende) ist sachfremd, ungerecht und ein Relikt aus dem Mittelalter. Jeder Einwohner des Kantons Graubünden kann wählen, ob er einer Konfession angehören will oder nicht. Juristische Personen geniessen diese Freiheit bis jetzt nicht. Sie sind verpflichtet Kirchensteuern zu bezahlen, obwohl sie gar nicht Mitglied einer Kirche oder Religionsgemeinschaft sein können und sich ebenso wenig auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen können. Störend ist dabei aber nicht nur die Tatsache, dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen und dem Ausland führt, sondern vor allem auch die fehlende Mitsprache und die Verwendung dieser Gelder, welche gegen eine solche Zwangsabgabe spricht. Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen entlastet das Gewerbe um durchschnittlich mehrere Millionen Franken. (tbi)

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